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Schulen

Umsetzung zweier Fachverfahren an den allgemein- und berufsbildenden Schulen im Landkreis Cuxhaven:

  • Bereits im vergangenen Jahr hat der Landkreis Cuxhaven die beiden Verfahren: Onlinefachverfahren Übergang Schule Beruf sowie die Berufsschule-Online-Bewerbung (BoB) eingekauft, welche die Möglichkeit geben, die Schulpflichterfüllung der Schülerinnen und Schüler (SuS) zu kontrollieren und durchzusetzen.
  • Am Übergang von der abgebenden Schule zum Berufsleben gehen einige SuS "verloren". Das hat verschiedenste Gründe, deren Ursachenermittlung oft schwierig ist. Der erste Schritt besteht darin, die SuS zu ermitteln, die nicht bei den berufsbildenden Schulen bzw. aufnehmenden Schulen ankommen. Diese Aufgabe übernimmt das Onlinefachverfahren Übergang Schule Beruf in den allgemeinbildenden Schulen. Hier müssen alle SuS angeben, was sie nach dem voraussichtlichen Abschluss machen möchten.
  • Im zweiten Schritt erhalten die berufsbildenden Schulen nach Freigabe durch die abgebenden Schulen automatisch die Unterlagen der SuS, die dorthin möchten. Alle SuS, die dort ankommen, werden im System als versorgt gekennzeichnet. Dies erfolgt über die Schnittstellenerweiterung Berufsschul-Online-Bewerbung (BoB). Alle übrigen SuS werden als unversorgt in einer eigenen Liste geführt und nach dem Schulbeginn im Sommer durch die Jugendberufsagentur kontaktiert. Das Nichterscheinen an den Schulen soll dann erörtert werden, damit niemand verloren geht.
  • Seit dem Schuljahr 2019/2020 ist eine Anmeldung sowohl für eine schulische als auch eine berufliche Ausbildung daher nur noch mit einem sogenanten Token (elektronischer Laufzettel) an den berufsbildenden Schulen im Landkreis möglich.
  • Diesen Token erhalten die SuS an ihren allgemeinbildenden Schulen, wenn sie diese verlassen werden, um an eine berufsbildende Schule zu wechseln. Dieser wird als 5-stellige Zahlen-Buchstaben-Kombination dargestellt (zB.: 5d62a)
  • Mit diesem Token können sich die SuS auf der Homepage der jeweiligen berufsbildenden Schule entsprechend anmelden. Ein Token kann dabei für alle drei berufsbildenden Schulen verwendet werden.
  • Betriebe müssen sich auf der Homepage der berufsbildenden Schule auf der Anmeldeseite im ersten Schritt registrieren und im zweiten Schritt Ihre Auszubildenden mit dem Token, den die SuS zuvor an ihrer allgemeinbildenden Schule erhalten haben, anmelden. Sie können hier entscheiden, ob Sie die Auszubildenden für den Berufsschulunterricht selber anmelden wollen oder ob dies in der Verantwortung des Auszubildenden liegt.
  • SuS, die im aktuell laufenden Schuljahr, keine allgemeinbildende Schule im Landkreis besucht und demnach auch keinen Token erhalten haben, können sich auf den Seiten der berufsbildenden Schulen ohne Token anmelden, indem Sie bei Angabe der aktuell besuchten Schule "Keine dieser Schulen" anklicken.
    • Hierzu gehören bspw. Bewerberinnen und Bewerber, die:
      • aus einem anderen Landkreis/Bundesland in den Landkreis Cuxhaven ziehen bzw. umgezogen sind;
      • die aktuell keine Schule mehr besuchen, aber ein Bildungsangebot an den berufsbildenden Schulen wahrnehmen wollen oder
      • ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben.
  • Wenn Auszubildende eine andere berufsbildende Schule außerhalb des Landkreises besuchen werden, entfällt dieses Anmeldeverfahren (somit auch die Verwendung des Tokens) und das an der jeweiligen berufsbildenden Schule installierte Anmeldeverfahren muss genutzt werden.

Wenn Sie weitere Fragen zum neuen Anmeldeverfahren haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

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